FAQ 2

Montagen & Austausch und Ablesung

Wer bestimmt den Ablesetermin und nach welchen Kriterien erfolgt dieser?

  • Sämtliche Termine werden von den selbstständigen Ableser/-innen fest vorgegeben.
  • Bei den Ableseaufträgen wird der Abrechnungszeitpunkt von den Eigentümer/-innen oder der Hausverwaltung festgelegt, aus welchem sich der Ablesezeitraum ergibt.
  • Die Ableser/-innen sind dazu verpflichtet, den ersten Sammeltermin innerhalb dieses vorgegebenen Zeitraumes zu planen. Der zweite Sammeltermin muss spätestens innerhalb von 21 Tagen nach dem 1. Sammeltermin stattfinden.

Wer bestimmt den Montagetermin und nach welchen Kriterien erfolgt dieser?

  • Sämtliche Termine werden von unseren Mitarbeiter/-innen fest vorgegeben.
  • Die Termine werden bestmöglich nach Dringlichkeit und Postleitzahlengebiet eingeplant.
  • Die Monteur/-innen fahren in einer festvorgegebenen Route, die ökologisch und wirtschaftlich optimiert ist.
  • Die uns durch die Firma Brunata-Metrona zugeteilten Aufträge haben einen vorgegebenen Zeitraum von einigen Wochen, in welchem der Auftrag durchgeführt werden muss. An diese Zeiträume müssen wir uns bei der Terminierung halten.

Was kann ich tun, wenn ich bei beiden Sammelterminen (sowohl Ablesung als auch Montage) nicht anwesend sein kann?

  • Sie können den Schlüssel bei einer Person Ihres Vertrauens hinterlegen, die zum angemeldeten Zeitraum in Ihrer Wohnung anwesend sein kann und den Mitarbeitern die Wohnung zugänglich macht.
  • Alternativ besteht die Möglichkeit, mit den zuständigen Ableser/-innen bzw. Monteur/-innen einen kostenpflichtigen Individualtermin abzustimmen. Die Kontaktdaten finden Sie auf dem Hausaushang bzw. den Anmeldekarten der Ableser/-innen bzw. Monteur/-innen.
  • Wenn Sie nicht anwesend sein konnten und der Auftrag abgeschlossen wird, werden Sie von der Hausverwaltung kontaktiert.
  • Wichtige Information: Einzelne Nutzer/-innen können keine Termine, die das gesamte Haus betreffen, absagen. Dies ist lediglich in Ausnahmefällen den Hauseigentümer/-innen vorbehalten.

Ich hätte gerne, dass bei mir im obersten Stock direkt um 08:00 abgelesen bzw. montiert wird, obwohl der Zeitraum zwischen 08:00-10:00 angemeldet ist. Ist das möglich?

Die Ableser/-innen und Monteur/-innen beginnen immer im Erdgeschoss und arbeiten sich im Uhrzeigersinn nach oben. Da vorher nicht abzuschätzen ist, wie viele Nutzer/-innen anwesend sind, sollten Sie bitte bereits von Beginn des angemeldeten Zeitraumes an die Wohnung zugänglich machen können, bis die Arbeiten bei Ihnen abgeschlossen sind.

Müssen ihre Mitarbeiter/-innen beim Betreten meiner Wohnung die Schuhe ausziehen?

Nein, das lehnen wir aus arbeits-, sicherheits- und hygienetechnischen Gründen ab. Auch das Tragen von Überschuhen (egal ob Stoff oder Plastik) ist leider nicht gestattet.

Meine Geräte befinden sich hinter Unterschränken oder Ähnlichem. Wie kann ich im Vorfeld die Arbeit der Monteur/-innen und Ableser/-innen erleichtern?

Bitte entfernen Sie bestmöglich sämtliche Verbauungen. Unser Mitarbeiter/-innen dürfen aus rechtlichen Gründen keine Gegenstände und Mobiliar in Ihrer Wohnung abbauen oder verschieben. Sämtliche Zähler müssen deshalb frei zugänglich sein, damit die Arbeiten korrekt und ungehindert durchgeführt werden können.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich konkrete Fragen zur Abrechnung und/oder den technischen Daten der Verbrauchserfassungsgeräte habe?

  • Da die Firma Brunata-Metrona sämtliche Verträge mit den Eigentümern oder der Hausverwaltung abschließt und auch alle Abrechnungen erstellt, wenden Sie sich bitte in diesem Fall direkt an die Fa. Brunata-Metrona in München.
  • Kontaktdaten: 089/785950 oder info@brunata-muenchen.de

Meine Wohnung wird gerade saniert. Was passiert mit den alten Geräten?

Bitte beschriften Sie die Altgeräte und verwahren sie diese vor Ort, da die Zählerstände bis zum Einbau der neuen Geräte relevant sind. Übergeben Sie die ausgebauten Geräte bitte beim Montagetermin unserem Mitarbeiter.

Ich möchte zum Vergleich die Werte bei der Ablesung selbst notieren. Darf ich das?

Sie können Ihre Geräte im Vorfeld natürlich selbst ablesen und die Werte mit den von den Ableser/-innen am Ablesetag ermittelten Werten vergleichen. Grundsätzlich gilt der erfasste Wert der Ableser/-innen, da es sich hierbei um geschultes Personal mit hoher Routine handelt. Eine Falschablesung durch die Ableser/-innen ist unwahrscheinlich, da die Plausibilitätsprüfung der Handcomputer eine Eingabe von falschen Ablesewerten verhindert.

Bei mir konnten keine Arbeiten durchgeführt werden, da die Absperrung defekt ist. Was kann ich tun?

Die Monteur/innen dürfen aus rechtlichen Gründen keine Wasserzähler tauschen, bei denen die Absperrung auf Grund von zum Beispiel Verkalkung oder Korrosion defekt ist. Bitte kontaktieren Sie eine Installationsfirma, welche die Absperrung repariert. Wenn das erfolgt ist, kontaktieren Sie uns bitte, damit wir einen neuen Termin einplanen können.

Kann ich bei Ihrem Unternehmen einzelne Geräte für meinen Privatgebrauch käuflich erwerben?

Nein, sämtliche Geräte werden über die Zentrale der Firma Brunata-Metrona vertrieben.

Rauchwarnmelder

Habe ich ein Mitspracherecht bei der Platzierung der Rauchwarnmelder?

Da die Rauchmelder im Zweifelsfall Ihr Leben retten können, gibt es nach DIN 14676 klare Vorgaben bezüglich der Lage:

Sie müssen möglichst mittig an der Raumdecke in einer maximalen Höhe von 6 m montiert werden. Die maximale Raumgröße, die ein Rauchmelder überwacht darf 60 m2 nicht überschreiten.

Wie oft muss ein Rauchwarnmelder überprüft werden?

Nach DIN 14676 muss eine Kontrolle mindestens einmal jährlich durchgeführt werden, welche in der Regel zusammen mit der Jahresablesung erfolgt.

Hierbei wird geprüft, ob die Rauchwarnmelder alarmbereit sind und keine funktionsbeeinträchtigenden Beschädigungen vorliegen, die Raucheintritts­öffnungen frei sind, die Umgebung von mind. 50 cm um die Rauchmelder frei von Hindernissen ist und ob sie noch korrekt auf ihrem Sockel montiert sind.

Wie lange darf ein Rauchwarnmelder betrieben werden und muss ich irgendwann die Batterie tauschen?

Ein Batterietausch bei den Rauchwarnmeldern der Firma Brunata-Metrona ist nicht notwendig und auch nicht möglich, da diese über festverbaute Langzeit-Batterien verfügen. Die Lebensdauer der Geräte beträgt 10 Jahre ab dem Einbaudatum. Sollte eine Batterie vorzeitig schwach werden, ist dies an einem Signalton erkennbar. Falls das eintreten sollte, muss der Rauchmelder getauscht werden.

Wie empfindlich sind die Rauchwarnmelder?

Ein Alarm wird nur ausgelöst, wenn Rauch (z.B. Zigarettenrauch, Kochdämpfe u.ä.) direkt in den Rauchwarnmelder geblasen wird. Normaler Zigarettenkonsum löst keinen Alarm aus. Falls es zu einem Fehlalarm kommen sollte, betätigen Sie bitte schnellstmöglich die Prüftaste und sorgen dafür, dass der Raum gut gelüftet wird.

Darf ich Rauchmelder abkleben, überstreichen oder demontieren?

Nein, die Rauchmelder müssen im Originalzustand, wie vom Monteur angebracht, verbleiben.

Wasserentnahme für Legionellenprüfung

Wer legt fest, in welchen Wohnungen die Trinkwasserproben entnommen werden?

Die Probeentnahmestellen sind bereits im Vorfeld durch die Hausverwaltung und einen Installateur/einer Installateurin festgelegt worden. Üblicherweise wird die Probe in der Heizzentrale (Anfang der Steigleitung) und in allen obersten Wohnungen entnommen (Ende der Steigleitung), wobei immer in der Heizzentrale begonnen wird.

Kann ich einen Termin absagen, wenn ich nicht anwesend sein kann?

Nein. Alle beauftragten Probenahmen in der Liegenschaft müssen an einem Termin abgenommen werden. Wenn dies nicht möglich war, wird ein neuer kostenpflichtiger Termin anberaumt, bei dem an allen vorgegebenen Abnahmestellen erneut Wasser entnommen werden muss.

Kann die Probe auch statt meiner Wohnung in einer anderen entnommen werden?

Sollten Sie nicht anwesend sein, so versuchen die Probennehmer/-innen eine der unterliegenden Wohnungen zu beproben. Bitte sprechen Sie schon im Vorfeld mit Ihren Nachbar/-innen und teilen Sie unseren Mitarbeiter/-innen die Ausweichwohnung mit. Diese alternative Wohnung muss sich am selben Steigstrang wie Ihre befinden. In der Regel ist es genau die Wohnung, welche unter Ihnen liegt.

Was passiert, wenn die Trinkwasseranalyse eine Auffälligkeit aufweist?

Falls ein Befall festgestellt wurde, wird die Hausverwaltung bzw. der Hauseigen­tümer/-in umgehend informiert. Diese sind angehalten, die Mängel zu beheben. Erst danach erfolgt eine neue Beprobung.